Mittwoch, 10. August 2022

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Die vorgesehene Revision der Gewässerschutzverordnung konkretisiert, unter welchen Gegebenheiten die Zulassung eines Pestizids überprüft werden soll, bis wann fehlerhafte Befüll- und Waschplätze von Verwendern von Pflanzenschutzmitteln (PSM) saniert werden müssen und bis wann die Ausscheidung und der Vollzug der Gewässerschutzzonen erfolgen müssen. Die Grünliberale Partei begrüsst die Revision, erachtet sie jedoch insbesondere in der zeitlichen Dimension der Fristen sowie der Definition der massgebenden Kriterien für die Überprüfung der Zulassung von PSM als deutlich zu zaghaft. Denn in den vergangenen Jahren haben diverse Untersuchungen aufgezeigt, dass unsere Gewässer zu stark mit PSM belastet sind. Die Qualität des Grund- und Trinkwassers kann nicht flächenmässig gewährleistet werden. Dies zeigt sich darin, dass diverse Grundwasserfassungen geschlossen werden müssen und die Versorgungssicherheit in gewissen Regionen vorübergehend eingeschränkt ist. Die Verunreinigung der Gewässer hat aber auch direkte Folgen für die Artenvielfalt, die nebst sauberem Trinkwasser eine weitere Lebensgrundlage für unsere Gesellschaft darstellt. Jüngst stellt auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats Vollzugsdefizite beim Grundwasserschutz fest. Konkret steht die seit 1970 gesetzlich geregelte Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen noch immer in verschiedenen Gebieten aus. Die Grünliberalen fordern deshalb, dass die vorliegende Revision der GSchV genutzt wird, um den Gewässerschutz und damit die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie den Schutz der Biodiversität endlich substanziell zu verbessern.

Aufgrund der Dringlichkeit erachten wir insbesondere folgende Anpassungen des Vorentwurfs als notwendig:

  • Engere Definition der massgebenden Kriterien für die Überprüfung der Zulassung von PSM: Eine kumulative Verunreinigung über Fläche (mind. drei Kantone) und Zeit (innerhalb eines Jahres in mind. zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren) ist ein deutlicher Beleg für eine verbreitete und wiederholte Überschreitung von Grenzwerten. Die Zulassungsüberprüfung des betroffenen PSM erachten wir in diesen Fällen als dringend notwendig. Deshalb ist aus Sicht der Grünliberalen auf das Kriterium der Verunreinigung eines fixen Anteils der untersuchten Gewässer (mind. fünf Prozent der landesweit untersuchten Gewässer) sowie einer fixen Anzahl Gewässer (mind. fünf Gewässer) zu verzichten. Diese Kriterien würden die Hürde für eine Zulassungsüberprüfung so hoch ansetzen, dass gewisse Verunreinigungen, die über einen lokalen Einzelbefund hinausgehen, nicht berücksichtigt würden. Dies würde wiederum die Gewässerqualität und damit einhergehend die Biodiversität weiterhin beeinträchtigen, was nicht im Sinne des Gesetzes ist. Zugleich handelt es sich beim Messstellennetz um eine potenziell variable Grösse, welche sich konzeptionell nicht als massgebendes Kriterium für eine Zulassungsüberprüfung von PSM eignet. Die beiden Kriterien sind aus diesen Gründen ersatzlos aus der Verordnung zu streichen.

  • Kürzere Übergangsfristen: Die Verunreinigung der Gewässer ist eine seit Jahren bekannte und schwerwiegende Problematik, die sich bereits jetzt in vorübergehenden Schliessungen von Grundwasserfassungen sowie in einem ausgeprägten Rückgang der Biodiversität zeigt. Es ist aus Sicht der Grünliberalen unverständlich, für die Umsetzung der Verordnungsbestimmungen derart lange Fristen vorzusehen. Insbesondere die Ausscheidung von Grundwassergebieten, die seit über 25 Jahren hängig ist, muss zeitnah erfolgen.

  • Publikationspflicht: Die Bevölkerung ist direkt von Grenzwertüberschreitungen von PSM betroffen. Die GschV soll deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die Ergebnisse der kantonalen Untersuchungen zu PSM in Gewässern und zum Zustand sowie zur Mängelbehebung von Befüll- und Waschplätzen regelmässig publiziert werden.

  • Verwendung von bestehenden Messwerten: Bund und Kantone verfügen seit Jahren über Messwerte zur Gewässerqualität, die eine Aussage über die Überschreitung von Grenzwerten ermöglichen. Es ist aus Sicht der Grünliberalen notwendig, diese bereits vorliegenden Daten zu nutzen. Die Beschränkung auf neu behobene Daten hat zur Folge, dass weiterhin PSM in Gewässer gelangen, deren Grenzwertüberschreitung bereits dokumentiert ist.

Zusätzlich zu diesen Anpassungen der GSchV erachten wir es als dringend notwendig, dass der Bund Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber jenen Kantonen ergreifen kann, die den Gewässerschutz unzureichend anwenden.