Im September 2022 verabschiedete das Bundesparlament ein dringliches Gesetz, dessen Ziel es ist, die Entstehung von Photovoltaik-Grossanlagen, darunter auch alpine Solaranlagen, drastisch beschleunigen zu können.
Es handelt sich hauptsächlich um die Aufnahme von Artikel 71 a in das Bundesgesetz über Energie, der wie folgt zusammengefasst werden kann:
- Er gilt für Photovoltaik-Grossanlagen mit einer Jahresproduktion von max. 2 TWh ;
- Eine Grossanlage entspricht einer Produktion von mindestens 10 GWh/Jahr, wovon mindestens 45% im Winter erzeugt werden;
- Die Projekte sind "standortgebunden" => die lokale Bevölkerung muss zustimmen ;
- Es besteht keine Planungspflicht => kein Richtplan erforderlich;
- Diese Projekte sind dank dieses Artikels von nationalem Interesse ;
- Bewilligungen: durch den Kanton, mit Zustimmung der Standortgemeinde und des Grundeigentümers;
- Einmalvergütung von bis zu 60% der Investitionskosten bis zum 31.12.2025, wenn 10% des Stroms vor diesem Datum eingespeist wird.