Montag, 28. Oktober 2024

Ja zum kantonalen Klimagesetz

Abstimmung vom 24. November über das kantonale Klimagesetz und vier nationale Vorlagen 

 

Geschätzte Medienschaffende 

 

Die Grünliberalen Wallis haben sich am Donnerstagabend zur Mitgliederversammlung getroffen. Die Parteimitglieder sagen klar Ja zum kantonalen Klimagesetz. Zu den vier eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 24. November sagt die GLP 2x Ja und 2x Nein. 

 

JA zum kantonalen Klimagesetz 

Die Klimakrise verschärft sich täglich. Nichts zu tun und den Klimawandel zu ignorieren, ist keine gute Idee und wird teuer. Unsere Kinder werden die Folgen tragen. Das Wallis als Bergkanton spürt die Auswirkungen des Klimawandels besonders stark. Mit dem kantonalen Klimagesetz schaffen wir eine Grundlage, damit der Kanton in Massnahmen investieren kann, welche die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels schützen. Wir sollten heute investieren, um später Geld zu sparen! 

 

NEIN zum Bundesbeschluss übe den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen 

Der Ausbau von Autobahnen ist kontraproduktiv. Statt das Stauproblem zu lösen, führen mehr Strassen zu mehr Verkehr. Autobahnausbauten sind zudem aus der Zeit gefallen. Das Mobilitätsverhalten verändert sich zugunsten des öffentlichen Verkehrs. Gemäss den Energieperspektiven 2050+ des Bundes wird die Zahl der privaten Autos abnehmen. Für weniger Verkehr in der Zukunft brauchen wir keine neuen Strassen. 

 

NEIN zur Änderung des Mietrechts: Untermiete  

Mit der geplanten Anpassung des Mietrechts dürfen die Mieter die Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters untervermieten. Dazu müssen sie ein detailliertes Untermietbegehren einreichen. Die neue Regelung der Untermiete ist bürokratisch und belastet die Mieter unnötig. Das Mietrecht (Art. 262 OR) regelt die Untermiete bereits ausreichend und bietet Schutz vor missbräuchlicher Untervermietung. 

 

JA zur Änderung des Mietrechts: Kündigung wegen Eigenbedarfs 

Die vorgeschlagene Anpassung des Mietrechts soll sicherstellen, dass Eigentümer ihre erworbene Immobilie zeitnah nutzen können, ohne den Mieterschutz auszuhebeln oder Missbrauch zu fördern. Die neuen Regeln stärken die Rechte der Eigentümer, sie haben mehr Kontrolle über ihre Immobilien und können diese bei Eigenbedarf schneller nutzen. 

 

JA zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen 

Für stationäre und ambulante Behandlungen gilt künftig das gleiche Finanzierungssystem: Die Kantone übernehmen neu 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer 73,1 Prozent. Die Gesetzesrevision ist ein Schritt in die richtige Richtung. Fehlanreize für stationäre statt ambulante Eingriffe werden beseitigt und die Kosten im Gesundheitswesen gesenkt.