Die Grünliberalen begrüssen die Fortschritte des Jugendgesetzes, warnen aber vor den Risiken des Artikels 5

Die Grünliberalen begrüssen die Fortschritte des Jugendgesetzes, warnen aber vor den Risiken des Artikels 5

Ich bin eine Kurzbeschreibung mit vielen Details.

Werte Medienschaffende 


Der Walliser Grosse Rat bereitet die Revision des Jugendschutzgesetzes vor. Die Taskforce „Moderne Gesellschaft“ der Grünliberalen Wallis begrüsst die erzielten Fortschritte, insbesondere die Präzisierung der Meldepflicht (Art. 54 JSG). Sie ermöglicht den Fachpersonen, auch wenn sie dem Berufsgeheimnis unterstehen, rasch zum Schutz des Kindeswohls zu handeln. Diese Entwicklung stärkt die Fähigkeit des Kantons, im Interesse des Kindeswohls wirksam einzugreifen. 


Die Ausweitung des Informationsaustausches (Art. 58 JuSchG) gibt hingegen Anlass zur Sorge. Ohne strenge Sicherheitsvorkehrungen kann diese Regelung die Grundrechte und die Privatsphäre der Familien ernsthaft beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr einer übermässigen oder ungerechtfertigten Weitergabe von schützenswerten Personendaten, insbesondere wenn das Berufsgeheimnis automatisch aufgehoben wird. Wir erinnern daran, dass bereits eine Meldepflicht für Gefährdungssituationen besteht. Sie ermöglicht es, bei einer Gefährdung des Kindes zu handeln, wobei die meldende Person verpflichtet ist, die Eltern vorgängig zu informieren. Jede betroffene Person kann sich auch auf Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs berufen. Dieser Artikel gibt der Justiz die Möglichkeit, rasch mit präventiven Massnahmen einzugreifen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass einem generellen Informationsaustausch ohne ausreichende gerichtliche Kontrolle nicht Tür und Tor geöffnet wird.


Die Grünliberalen Wallis fordern den Grossen Rat zudem auf

  • das Recht auf regelmässige und ausgewogene Beziehungen zu beiden Elternteilen ausdrücklich zu verankern, sofern keine erwiesene Gefährdung vorliegt,
  • die Anhörung des Kindes in allen Verfahren zu verallgemeinern,
  • die Instrumentalisierung eines Kindes gegenüber einem Elternteil als psychische Misshandlun anzuerkennen und zu bekämpfen,
  • alle Formen der Diskriminierung durch eine bessere Datenerhebung stärker zu bekämpfen,
  • die Beteiligung von Kindern am öffentlichen Leben durch das Jugendparlament und die kantonale Beobachtungsstelle zu fördern.


Insgesamt begrüssen die Grünliberalen Wallis die Revision des Jugendschutzgesetzes, warnen aber vor Art. 58 JeG. Seine Anwendung muss mit grösster Vorsicht erfolgen. Eine Revision ist notwendig, um die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten. Der Informationsaustausch darf weder die Privatsphäre noch die Rechtsgarantien gefährden. Der Grosse Rat muss die Leitplanken verstärken, um das Kind zu schützen, ohne die individuellen Freiheiten zu opfern.